Bern – Die per Jahresbeginn eingesetzte Arbeitsgruppe Blockchain/ICO des Bundes hat Handlungsbedarf bei der Übertragung von Token und bei Insolvenzfragen sowie im Bereich Finanzmarktinfrastruktur ausgemacht. Die Branche ist aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
Die im Januar 2018 vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eingerichtete Arbeitsgruppe Blockchain/ICO überprüft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain-Anwendungen im Finanzsektor, informiert das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Dabei soll herausgefunden werden, „ob und inwiefern aufgrund der Entwicklung der Blockchain-Technologie Anpassungen der heutigen Erlasse angezeigt sind“.
In den vergangenen Monaten hat die Arbeitsgruppe insbesondere Handlungsbedarf bei der zivilrechtlichen Übertragung und der insolvenzrechtlichen Behandlung von Token ausgemacht. Zudem wurden Fragen „bei der Schaffung neuer Möglichkeiten im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen identifiziert“.
Nun legt die Arbeitsgruppe eine Konsultation zu ihren bisherigen Arbeiten vor. Sie biete „der gesamten Finanzbranche sowie allen interessierten Kreisen“ die Gelegenheit, Stellung „zu den bisherigen Arbeiten und zur Stossrichtung der Empfehlungen zu nehmen“, informiert das EFD. Solche Stellungnahmen können bis am 20. September per Mail an fin@sif.admin.ch eingereicht werden. Die Resultate der Konsultation sollen in den Bericht der Arbeitsgruppe für den Bundesrat einfliessen. Dieser Bericht wird für Ende Jahr erwartet. hs