Ju-Air fliegt vorerst nur für Mitglieder

Bern/Dübendorf ZH – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entzogen. Für Vereinsmitglieder dürfen hingegen noch Flüge angeboten werden. Vorher muss Ju-Air jedoch diverse technische Massnahmen umsetzen.

Mit der Einschränkung des Betriebs auf Erlebnisflüge für Vereinsmitglieder will das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) „den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen“, erläutert das BAZL in der entsprechenden Mitteilung. Die Betriebsbewilligung für kommerzielle Passagierflüge wird der Dübendorfer Ju-Air jedoch entzogen. Nach dem Unfall im vergangenen Sommer habe das BAZL „die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt“ und sei „zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt“, wird dazu in der Mitteilung erläutert. Zudem verhindere eine Mitte 2019 in Kraft tretende Änderung in der europäischen Gesetzgebung einen kommerziellen Einsatz von Oldtimern.

Vorläufig müssen die drei aus Schweizer Militärbeständen stammenden JU-52 von Ju-Air jedoch am Boden bleiben. Das Unternehmen habe die vom BAZL geforderten technischen Massnahmen noch nicht vollständig erfüllt, schreibt das BAZL. Einer Mitteilung von Ju-Air zufolge hat das Unternehmen unterdessen „mit der kompletten Restaurierung ihrer drei historischen Junkers JU-52 begonnen“. Eine davon soll bereits im Sommer wieder abheben können. hs