ZHAW evaluiert neues Lebensmittelrecht

Wädenswil ZH – Auf der diesjährigen Wädenswiler Lebensmittelrecht-Tagung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) ist das per Anfang 2017 geltende Lebensmittelrecht diskutiert worden. Insbesondere die Abschaffung des Positivprinzips wurde als Herausforderung erkannt.

Das im vorherigen Lebensmittelrecht verankerte Positivprinzip besagte, „dass ein Produkt nur verkehrsfähig war, wenn es entweder unter einer Sachbezeichnung im Verordnungsrecht umschrieben oder aber vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mittels Einzelbewilligung zugelassen wurde“, erläutert die ZHAW im Tagungsbericht. Einschätzungen der Tagungsteilnehmer zufolge hat die Abschaffung dieses Prinzips die Umsetzung des neuen Lebensmittelrechts schwieriger gemacht. So seien nun etwa „Sachbezeichnungen schwieriger zu beurteilen“. Auch sei schwer zu erkennen, welche Produkte unter die Novel-Food-Gesetzgebung fallen.

Als Beispiel für die Schwierigkeit bei der Beurteilung von Sachbezeichnungen wurde die Ähnlichkeit von veganen Produkten mit ihren tierischen Entsprechungen untersucht. So dürfe eine vegane Mayonnaise nicht als solche bezeichnet werden, da der Begriff Mayonnaise im Verordnungsrecht definiert sei, wird im Tagungsbericht aus dem Referat der Aargauer Kantonschemikerin Alda Breitenmoser zitiert.

Im Mittelpunkt des Tagungsbeitrags von ZHAW-Experte Jürg Grunder stand die nach Einschätzung der Versammelten auch in der breiten Bevölkerung bekannteste Neuerung des Lebensmittelrechts: Mit dem Mehlwurm, der Europäischen Wanderheuschrecke und der Grille sind mittlerweile drei Insektenarten als Lebensmittel zugelassen. Die Schweiz sei damit das erste europäische Land, in dem Insekten zu Lebensmitteln verarbeitet werden dürften, erläuterte Grunder. Beim Tagungsessen angebotene entsprechende Produkte stiessen laut Tagungsbericht „auf reges Interesse“. hs